Elterninformationen
Hier erhalten Eltern Informationen rund um Unterricht und Schulleben.
Infobriefe der ERS-Schulleitung
Vorstellung der Wahlpflichtfächer
In Klasse 7 kommt für die Schüler*innen das 4. Hauptfach dazu. Diese sind Technik, Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) oder Französisch (wenn es bereits in Klasse 5 besucht wurde). Die Fachschaften stellen den Eltern der Kl. 5 und 6 diese Wahlfächer am 14.03.2023 um 19.00 Uhr vor, so dass Sie sich danach gemeinsam mit Ihrem Kind für eines dieser Fächer entscheiden können. Ein Wechsel zwischen diesen Fächern ist nach der Wahl nicht mehr möglich.
Liebe Eltern,
ich möchte Sie heute erneut auf die Schulbesuchspflicht hinweisen. Im Schulplaner Ihrer Kinder wird bereits auf die geringe Aussicht auf Genehmigung von Befreiungsanträgen hingewiesen.
Schulbesuchspflicht
Auch in diesem Schuljahr beobachten wir leider wieder, dass Anträge auf Verlängerung von Ferien und auf zusätzliche freie Tage, aber auch ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule vor und nach Ferienabschnitten, zunehmen. Wir sehen uns, mit Rücksicht auf einen geordneten Unterrichtsablauf, außerstande, diesen „Ferienverlängerungen“ zustimmen zu können. Ich möchte hier auch ausdrücklich auf die Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg hinweisen, die eine Beurlaubung nur in wenigen, bestimmten Fällen zulässt. Durch ein neues Urteil des VGH (Verwaltungsgerichtshof) ist eine Beurlaubung zur Verlängerung von Ferien nicht mehr zulässig. Verletzungen der Schulbesuchsverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Bußgeld geahndet.
Entschuldigungspflicht
Ebenfalls erinnern möchte ich Sie an die Entschuldigungspflicht im Falle der Verhinderung der Teilnahme am Unterricht. Dies ist der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit am Tag der Verhinderung telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen drei Tagen nachzureichen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, da nur dadurch, wie vorgekommen, das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht verhindert werden kann. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Fehltage von Schülern im Versetzungszeugnis eingetragen werden. Unentschuldigt versäumte Klassenarbeiten müssen mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes und für Ihre Kinder erfolgreiches Schuljahr und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Patricia Heller-Tassoni
Was wäre eine Webseite ohne Fotos? Ziemlich langweilig! Deshalb sind Lehrer und Schüler bemüht, viele schöne Fotos zusammenzutragen, um denjenigen, die die Beiträge lesen bzw. unsere Fotogalerie betrachten, einen besseren Eindruck zu vermitteln.
Wir sind sehr darauf bedacht, die Regelungen zum Datenschutz und zum Recht am eigenen Bild einzuhalten. Bei Eintritt in die ERS gibt jede*r Schüler*in dazu eine Einwilligungserklärung ab bzw. widerruft diese. Hierbei treten häufig Fragen auf:
- Welche Fotos werden überhaupt veröffentlicht?
- Was ist mit dem „Recht am eigenen Bild“?
- Was ist mit Fotos, auf denen wenige bzw. einzelne Personen zu sehen sind?
- Kann die Einwilligung nachträglich erteilt/widerrufen werden?
- Ich habe eingewilligt, doch ein spezielles Foto soll nicht veröffentlicht werden. Geht das?
In dieser Information finden sich die Antworten darauf.
Unsere Website und die Fotogalerie können so lebendig gestaltet werden, da viele mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön dafür!